Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.04.1984 | BGH, 15.02.1984

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2838
BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83 (https://dejure.org/1983,2838)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1983 - 4 StR 168/83 (https://dejure.org/1983,2838)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1983 - 4 StR 168/83 (https://dejure.org/1983,2838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahrscheinlichkeitsurteil auf Grund Sachverständigengutachtens über die tatsächliche Möglichkeit der Fortführung einer GmbH - Beweis der wirksamen Gehaltsabtretung durch Zeugenvernehmung als Hilfsbeweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1984, 231
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83
    Ein Beweismittel kann nur dann als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH 5 StR 519/77 bei Holtz MDR 1978, 281; BGH Strafverteidiger 1981, 394; vgl. auch BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 21.02.1974 - 4 StR 12/74

    Begründung der Entscheidung - Revision - Verwertbarkeit des Beweismittels -

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83
    Im übrigen ist ein Sachverständiger schon dann kein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er zwar ganz sichere und eindeutige Schlüsse nicht ziehen kann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung aber doch als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und deshalb unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH 5 StR 418/76 bei Holtz MDR 1978, 988; BGH VRS 47, 19; BGH NStZ 1983, 180).
  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78

    Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83
    Im übrigen ist ein Sachverständiger schon dann kein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er zwar ganz sichere und eindeutige Schlüsse nicht ziehen kann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung aber doch als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und deshalb unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH 5 StR 418/76 bei Holtz MDR 1978, 988; BGH VRS 47, 19; BGH NStZ 1983, 180).
  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80

    Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet, wenn sicher feststeht, dass

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83
    Ein Beweismittel kann nur dann als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH 5 StR 519/77 bei Holtz MDR 1978, 281; BGH Strafverteidiger 1981, 394; vgl. auch BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77

    Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83
    Ein Beweismittel kann nur dann als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH 5 StR 519/77 bei Holtz MDR 1978, 281; BGH Strafverteidiger 1981, 394; vgl. auch BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 04.11.1980 - 1 StR 470/80

    Schädigungsvorsatz bei Handwerkern, die trotz finanzieller Schwierigkeiten

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83
    Auf dieser Grundlage ist dann für jeden der Einzelfälle - neben der Frage der Irrtumserregung - vor allem zu prüfen, ob der Angeklagte (bedingt) vorsätzlich oder (bewußt) fahrlässig gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 1 StR 470/80).
  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nach den gesamten Umständen anzunehmen ist, daß der Antragsteller seine Behauptung aufs Geratewohl aufgestellt hat (BGH Strafverteidiger 1985, 311 = bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1984, 210; Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.O., Seite 45).
  • BGH, 02.04.1985 - 1 StR 65/85

    Betrug durch Fortführung des Geschäftsbetriebs und Abschließen von Verträgen ohne

    Das sind wesentliche Umstände, die gegen die Annahme des bedingten Schädigungsvorsatzes sprechen können und deshalb genauer Darlegung und gründlicher Erörterung bedürfen (vgl. BGH, Urteile vom 4.11.1980 - 1 StR 470/80 - und vom 7.7.1983 - 4 StR 168/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1984 - 5 StR 252/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6472
BGH, 26.04.1984 - 5 StR 252/84 (https://dejure.org/1984,6472)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1984 - 5 StR 252/84 (https://dejure.org/1984,6472)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1984 - 5 StR 252/84 (https://dejure.org/1984,6472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung der Niederschrift über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung - Verwertung der Niederschrift bei der Urteilsfindung - Vernehmung des Zeugen durch beauftragten Richter in Abwesenheit des Angeklagten und seiner Verteidigerin - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 26.04.1984 - 5 StR 252/84
    § 68 StPO gilt auch für die kommissarische Vernehmung (BGHSt 32, 115, 128).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1984 - 2 StR 704/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4832
BGH, 15.02.1984 - 2 StR 704/83 (https://dejure.org/1984,4832)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1984 - 2 StR 704/83 (https://dejure.org/1984,4832)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - 2 StR 704/83 (https://dejure.org/1984,4832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Strafkammer zur Einholung eines ergänzenden Gutachtens - Stützung einer Aufklärungsrüge auf die nicht volle Ausschöpfung eines benutzten Beweismittels - Anforderungen an die richterliche Überzeugensbildung - Lückenhaftigkeit einer Urteilsbegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 231
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1984 - 2 StR 704/83
    Zwar kann eine Aufklärungsrüge in der Regel nicht auf die Behauptung gestützt werden, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht voll ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126).
  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84

    Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Transport von Geldern

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 52/88

    Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge mit der geltend gemacht wird, dass eine Frage

    Es ist richtig, daß die unzureichende Ausschöpfung eines Beweismittels als Aufklärungsmangel gerügt werden kann, wenn das Vorbringen in den Urteilsgründen eine Bestätigung findet (BGHSt 17, 351, 353 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH StV 1984, 231).
  • BGH, 02.04.1986 - 2 StR 2/86

    Aufklärungsrüge eines Angeklagten hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen einer

    Unter diesen Umständen ist für das Revisionsgericht nicht nachprüfbar, ob die vermißte Befragung unterblieben oder erfolgt ist (zur Rüge der unzureichenden Ausschöpfung benutzter Beweismittel vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH Strafverteidiger 1984, 231; Pikart a.a.O. Rdn. 53; Paulus a.a.O. Rdn. 393).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 579/86

    Einstellung des Verfahrens in Bezug auf einzelne Geschehensabläufe -

    Daß dies unterblieben sei (vgl. BGH StV 1984, 231), ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
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